Streik des ÖPNV am 02.02.
...Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs oder einem vorhersehbaren Ausfall aus anderen Gründen und daraus resultierenden Beeinträchtigungen beim Schulweg besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht weiterhin. Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder zur Schule kommen. Soweit einer Schülerin oder einem Schüler der Schulweg im Einzelfall nicht zumutbar möglich ist, handelt es sich um entschuldigte Fehlzeiten.










